Der Pensionsfonds

- Detailinformation -

Das Prinzip ist einfach

Bei einer Versorgung über den Pensionsfonds können die Arbeitnehmer iIhren neuen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung voll ausschöpfen und dabei Steuern sparen. Was ist zu tun? Ganz einfach: Die Arbeitnehmer entscheiden, wie viel sie regelmäßig für eine Versorgung über den Pensionsfonds aufwenden wollen. Anschließend wird mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass die Beträge vom Gehalt abgezogen und direkt an den Pensionsfonds überwiesen werden.

Da der Arbeitgeber die Beiträge vereinbarungsgemäß vom Brutto-Gehalt abzieht, zahlen die Arbeitnehmer hieraus keine Steuern.

Auf diese Weise kann bis zu 2.544,- Euro pro Jahr per Entgeltumwandlung in den Pensionsfonds einzahlt werden, ohne dafür einen Cent Steuern zahlen zu müssen (gemäß § 3 Nr. 63 Einkommensteuer-Gesetz). Dies ist einer der wesentlichen Vorteile. Es kommt der zusätzlichen Altersversorgung also der volle Brutto-Betrag zugute! Und zusätzlich sind die Beiträge sogar auch sozialabgabenfrei.

Die Arbeitnehmer müssen erst die Leistungen versteuern (so genannte nachgelagerte Besteuerung), dann aber ist der Steuersatz womöglich spürbar niedriger als heute und es können die Steuerfreibeträge im Rentenalter ausnutzt werden. Unterm Strich rechnet sich betriebliche Altersversorgung also immer!

Überbetriebliche Einrichtung

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass nicht der Arbeitgeber für die zusätzliche Altersversorgung einsteht, sondern der Pensionsfonds. Dieser ist eine unabhängige und rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, mit der der Arbeitgeber einen Versorgungsvertrag für den Arbeitnehmer abschließt. Der Vertrag basiert auf der gewünschten Versorgung.

Der Pensionsfonds unterliegt der staatlichen Finanzdienstleistungsaufsicht. Die versicherte Person ist der Arbeitnehmer. Die Ansprüche auf die spätere betriebliche Altersversorgung richten sich primär nicht gegen den Arbeitgeber, sondern gegen den Pensionsfonds. Von ihm erhalten die Arbeitnehmer oder ihre Hinterbliebenen später auch die Leistungen. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, zur Sicherung der Ansprüche Beiträge an den Pensionssicherungsverein zu zahlen. Somit sind die Ansprüche auch im Insolvenzfall geschützt.

Flexibilität bei der Beitragszahlung

Die durch Entgeltumwandlung erworbenen Ansprüche sind zudem gesetzlich geschützt und können nicht verfallen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Arbeitnehmer bereits vor Rentenbeginn aus dem Unternehmen ausscheiden sollten - gleich aus welchem Grund.

Weiterer Vorteil: Die Beiträge in einen Pensionsfonds sollten zwar zum eigenen Vorteil regelmäßig erfolgen, doch können die Beiträge stets auf die jeweilige persönliche Situation hin abstimmen werden und die Zahlungen zur Not auch einmal ruhen.

Und schließlich: Der Pensionsfonds kann auch mit anderen Vorsorgemöglichkeiten kombiniert werden. So lassen sich verschiedene Fördermöglichkeiten nebeneinander für die zusätzliche Altersversorgung ausnutzen.

Chancen und Risiken

Grundsätzlich sollte bei einem Pensionsfonds nicht aus den Augen verloren werden, dass den besonderen Renditechancen einer aktienbetonten Kapitalanlage auch deren besondere Risiken gegenüberstehen. Auf jeden Fall wird  jedoch die Rückzahlung der eingesetzten Beiträge garantiert.

Noch ein Hinweis zum Schluss

Die Sozialabgabenfreiheit der Beiträge führt bei Mitarbeitern, deren Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt, zu einer geringen Minderung der Ansprüche an die gesetzliche Rente. Dies kann man   jedoch in Kauf nehmen, da mit dem Pensionsfonds ja gerade eine zusätzliche und vor allem renditestärkere Versorgung aufgebaut wird.