Das Prinzip ist einfach
Bei einer Versorgung über den Pensionsfonds können die
Arbeitnehmer iIhren neuen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung voll ausschöpfen und dabei
Steuern sparen. Was ist zu tun? Ganz einfach: Die Arbeitnehmer entscheiden, wie viel sie
regelmäßig für eine Versorgung über den Pensionsfonds aufwenden wollen. Anschließend
wird mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass die Beträge vom Gehalt abgezogen und direkt an
den Pensionsfonds überwiesen werden.
Da der Arbeitgeber die Beiträge vereinbarungsgemäß vom
Brutto-Gehalt abzieht, zahlen die Arbeitnehmer hieraus keine Steuern.
Auf diese Weise kann bis zu 2.544,- Euro pro Jahr per
Entgeltumwandlung in den Pensionsfonds einzahlt werden, ohne dafür einen Cent Steuern
zahlen zu müssen (gemäß § 3 Nr. 63 Einkommensteuer-Gesetz). Dies ist einer der
wesentlichen Vorteile. Es kommt der zusätzlichen Altersversorgung also der volle
Brutto-Betrag zugute! Und zusätzlich sind die Beiträge sogar auch sozialabgabenfrei.
Die Arbeitnehmer müssen erst die Leistungen versteuern (so
genannte nachgelagerte Besteuerung), dann aber ist der Steuersatz womöglich spürbar
niedriger als heute und es können die Steuerfreibeträge im Rentenalter ausnutzt werden.
Unterm Strich rechnet sich betriebliche Altersversorgung also immer!
Überbetriebliche Einrichtung
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass nicht der Arbeitgeber für
die zusätzliche Altersversorgung einsteht, sondern der Pensionsfonds. Dieser ist eine
unabhängige und rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, mit der der Arbeitgeber
einen Versorgungsvertrag für den Arbeitnehmer abschließt. Der Vertrag basiert auf der
gewünschten Versorgung.
Der Pensionsfonds unterliegt der staatlichen
Finanzdienstleistungsaufsicht. Die versicherte Person ist der Arbeitnehmer. Die Ansprüche
auf die spätere betriebliche Altersversorgung richten sich primär nicht gegen den
Arbeitgeber, sondern gegen den Pensionsfonds. Von ihm erhalten die Arbeitnehmer oder ihre
Hinterbliebenen später auch die Leistungen. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, zur
Sicherung der Ansprüche Beiträge an den Pensionssicherungsverein zu zahlen. Somit sind
die Ansprüche auch im Insolvenzfall geschützt.
Flexibilität bei der Beitragszahlung
Die durch Entgeltumwandlung erworbenen Ansprüche sind zudem
gesetzlich geschützt und können nicht verfallen. Das gilt vor allem dann, wenn ein
Arbeitnehmer bereits vor Rentenbeginn aus dem Unternehmen ausscheiden sollten - gleich aus
welchem Grund.
Weiterer Vorteil: Die Beiträge in einen Pensionsfonds sollten
zwar zum eigenen Vorteil regelmäßig erfolgen, doch können die Beiträge stets auf die
jeweilige persönliche Situation hin abstimmen werden und die Zahlungen zur Not auch
einmal ruhen.
Und schließlich: Der Pensionsfonds kann auch mit anderen
Vorsorgemöglichkeiten kombiniert werden. So lassen sich verschiedene
Fördermöglichkeiten nebeneinander für die zusätzliche Altersversorgung ausnutzen.
Chancen und Risiken
Grundsätzlich sollte bei einem Pensionsfonds nicht aus den Augen
verloren werden, dass den besonderen Renditechancen einer aktienbetonten Kapitalanlage
auch deren besondere Risiken gegenüberstehen. Auf jeden Fall wird jedoch die
Rückzahlung der eingesetzten Beiträge garantiert.
Noch ein Hinweis zum Schluss
Die Sozialabgabenfreiheit der Beiträge führt bei Mitarbeitern,
deren Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
liegt, zu einer geringen Minderung der Ansprüche an die gesetzliche Rente. Dies kann man
jedoch in Kauf nehmen, da mit dem Pensionsfonds ja gerade eine zusätzliche und vor
allem renditestärkere Versorgung aufgebaut wird.

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