Die Pensionskasse

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Das Prinzip ist einfach

Bei einer Versorgung über eine Pensionskasse können die Arbeitnehmer ihren neuen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung voll ausschöpfen und dabei Steuern sparen. Was ist zu tun? Ganz einfach: Die Arbeitnehmer entscheiden, wie viel sie regelmäßig für eine Versorgung über eine Pensionskasse aufwenden wollen. Anschließend wird mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass die Beiträge vom Gehalt abgezogen und direkt an die Pensionskasse überwiesen werden.

Da der Arbeitgeber die Beiträge vereinbarungsgemäß vom Brutto-Gehalt abzieht, zahlen die Arbeitnehmer hieraus keine Steuern.

Auf diese Weise kann bis zu 2.544,- Euro pro Jahr per Entgeltumwandlung in die Pensionskasse einzahlt werden, ohne dafür einen Cent Steuern zahlen zu müssen (gemäß § 3 Nr. 63 Einkommensteuer-Gesetz). Dies ist einer der wesentlichen Vorteile. Es kommt der zusätzlichen Altersversorgung also der volle Brutto-Betrag zugute! Und zusätzlich sind die Beiträge sogar auch sozialabgabenfrei.

Die Arbeitnehmer müssen erst die Leistungen versteuern (so genannte nachgelagerte Besteuerung), dann aber ist der Steuersatz womöglich spürbar niedriger als heute und es können die Steuerfreibeträge im Rentenalter ausgenutzt werden. Unterm Strich rechnet sich betriebliche Altersversorgung also immer!

Überbetriebliche Einrichtung

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass nicht der Arbeitgeber für die zusätzliche Altersversorgung einsteht, sondern die Pensionskasse. Sie ist eine unabhängige und rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, in der der Arbeitgeber Mitglied geworden ist. Er hat mit der Pensionskasse, die übrigens der staatlichen Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegt, einen Versicherungsvertrag für den Arbeitnehmer abgeschlossen, der auf der gewünschten Beitragszahlungen basiert.

Die versicherte Person ist der Arbeitnehmer. Die Ansprüche auf die spätere betriebliche Altersversorgung richten sich nicht gegen den Arbeitgeber, sondern direkt gegen die Pensionskasse. Von ihr erhalten die Arbeitnehmer oder ihre Hinterbliebenen später auch die Leistungen.

Flexibilität bei der Beitragszahlung

Die durch Entgeltumwandlung erworbenen Ansprüche sind zudem gesetzlich geschützt und können nicht verfallen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Arbeitnehmer bereits vor Rentenbeginn aus dem Unternehmen ausscheiden sollte - gleich aus welchem Grund. Es kann dann die Pensionskassen-Altersversorgung entweder mit eigenen Beiträgen weiterführen oder ggf. vom nächsten Arbeitgeber weiterführt werden.

Weiterer Vorteil: Die Beiträge in eine Pensionskasse sollten zwar zum eigenen Vorteil regelmäßig erfolgen, doch können die Beiträge stets auf die jeweilige persönliche Situation hin abstimmt werden und die Zahlungen zur Not auch einmal ruhen.

Und schließlich: Die Pensionskasse kann auch mit anderen Vorsorgemöglichkeiten kombiniert werden. So lassen sich verschiedene Fördermöglichkeiten nebeneinander für die zusätzliche Altersversorgung ausnutzen.

Es können in eine Pensionskasse theoretisch auch höhere Beiträge einzahlt werden als die steuerbefreiten 2.544,- Euro pro Jahr. Die Beitragsanteile, die über diese Grenze hinausgehen, genießen jedoch nicht mehr die Steuerfreiheit.

Noch ein Hinweis zum Schluss

Die Sozialabgabenfreiheit der Beiträge führt unter anderem bei Mitarbeitern, deren Gehalt unterhalb der Beitrags- bemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt, zu einer geringen Minderung der Ansprüche an die gesetzliche Rente. Dies kann man  jedoch in Kauf nehmen, da mit der Pensionskasse ja gerade eine zusätzliche und vor allem renditestärkere Versorgung aufgebaut wird.