Das Prinzip ist einfach
Bei einer Versorgung über eine Pensionskasse können die
Arbeitnehmer ihren neuen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung voll ausschöpfen und dabei
Steuern sparen. Was ist zu tun? Ganz einfach: Die Arbeitnehmer entscheiden, wie viel sie
regelmäßig für eine Versorgung über eine Pensionskasse aufwenden wollen. Anschließend
wird mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass die Beiträge vom Gehalt abgezogen und direkt an
die Pensionskasse überwiesen werden.
Da der Arbeitgeber die Beiträge vereinbarungsgemäß vom
Brutto-Gehalt abzieht, zahlen die Arbeitnehmer hieraus keine Steuern.
Auf diese Weise kann bis zu 2.544,- Euro pro Jahr per
Entgeltumwandlung in die Pensionskasse einzahlt werden, ohne dafür einen Cent Steuern
zahlen zu müssen (gemäß § 3 Nr. 63 Einkommensteuer-Gesetz). Dies ist einer der
wesentlichen Vorteile. Es kommt der zusätzlichen Altersversorgung also der volle
Brutto-Betrag zugute! Und zusätzlich sind die Beiträge sogar auch sozialabgabenfrei.
Die Arbeitnehmer müssen erst die Leistungen versteuern (so
genannte nachgelagerte Besteuerung), dann aber ist der Steuersatz womöglich spürbar
niedriger als heute und es können die Steuerfreibeträge im Rentenalter ausgenutzt
werden. Unterm Strich rechnet sich betriebliche Altersversorgung also immer!
Überbetriebliche Einrichtung
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass nicht der Arbeitgeber für
die zusätzliche Altersversorgung einsteht, sondern die Pensionskasse. Sie ist eine
unabhängige und rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, in der der Arbeitgeber
Mitglied geworden ist. Er hat mit der Pensionskasse, die übrigens der staatlichen
Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegt, einen Versicherungsvertrag für den Arbeitnehmer
abgeschlossen, der auf der gewünschten Beitragszahlungen basiert.
Die versicherte Person ist der Arbeitnehmer. Die Ansprüche auf
die spätere betriebliche Altersversorgung richten sich nicht gegen den Arbeitgeber,
sondern direkt gegen die Pensionskasse. Von ihr erhalten die Arbeitnehmer oder ihre
Hinterbliebenen später auch die Leistungen.
Flexibilität bei der Beitragszahlung
Die durch Entgeltumwandlung erworbenen Ansprüche sind zudem
gesetzlich geschützt und können nicht verfallen. Das gilt vor allem dann, wenn ein
Arbeitnehmer bereits vor Rentenbeginn aus dem Unternehmen ausscheiden sollte - gleich aus
welchem Grund. Es kann dann die Pensionskassen-Altersversorgung entweder mit eigenen
Beiträgen weiterführen oder ggf. vom nächsten Arbeitgeber weiterführt werden.
Weiterer Vorteil: Die Beiträge in eine Pensionskasse sollten zwar
zum eigenen Vorteil regelmäßig erfolgen, doch können die Beiträge stets auf die
jeweilige persönliche Situation hin abstimmt werden und die Zahlungen zur Not auch einmal
ruhen.
Und schließlich: Die Pensionskasse kann auch mit anderen
Vorsorgemöglichkeiten kombiniert werden. So lassen sich verschiedene
Fördermöglichkeiten nebeneinander für die zusätzliche Altersversorgung ausnutzen.
Es können in eine Pensionskasse theoretisch auch höhere
Beiträge einzahlt werden als die steuerbefreiten 2.544,- Euro pro Jahr. Die
Beitragsanteile, die über diese Grenze hinausgehen, genießen jedoch nicht mehr die
Steuerfreiheit.
Noch ein Hinweis zum Schluss
Die Sozialabgabenfreiheit der Beiträge führt unter anderem bei
Mitarbeitern, deren Gehalt unterhalb der Beitrags- bemessungsgrenze in der gesetzlichen
Rentenversicherung liegt, zu einer geringen Minderung der Ansprüche an die gesetzliche
Rente. Dies kann man jedoch in Kauf nehmen, da mit der Pensionskasse ja gerade eine
zusätzliche und vor allem renditestärkere Versorgung aufgebaut wird.

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