- Die Arbeitnehmer wandeln regelmäßig von ihrem
Gehalt einen kleinen Teil um. Der Arbeitgeber zahlt diesen Betrag direkt in die
Pensionskasse ein. Die Arbeitnehmer nutzen also Ihren Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
und bauen in kleinen Schritten das Kapital für eine lebenslange, planbare, zusätzliche
Rente auf.
- Da die Beiträge vom Bruttogehalt bezahlt werden, spart der
Arbeitnehmer Steuern und auch Sozialabgaben. Es fließt also der volle Brutto-Betrag in
die Pensionskasse ein!
- Bei Arbeitgeberwechsel - aus welchem Grund auch immer -
bleiben die ersparten Ansprüche erhalten.
Die Versorgung über eine Pensionskasse ist also eine gute
Wahl.

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